Jeder Bus- und/oder LKW-Fahrer, der seinen Führerschein der C-Klasse/D-Klasse gewerblich nutzt, unterliegt der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht. Diese sagt aus, dass man alle 5 Jahre eine entsprechende Weiterbildung besuchen muss.
Die vorgeschriebenen 35 Lehrgangsstunden können komplett am Stück oder verteilt auf 5 Schulungstage zu je 7 Stunden besucht werden. Da die Weiterbildung im 5-jährigen Turnus regelmäßig nachgewiesen werden muss, bietet sich eine Aufteilung in 5 Schulungstagen entsprechend an.
Wir bieten regelmäßige Lehrgänge zu jeweils 7 Stunden für die erforderlichen 5 Module an:
- Kinematische Kette, Energie & Umwelt
- Ladungssicherung (Güterverkehr)/Sicherheit der Fahrgäste (Personenverkehr)
- Sozialvorschriften
- Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität
- Image & Marktordnung