Mofa

Mofa

Mofa steht für Motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad  mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Ein Mindestalter von vierzehneinhalb Jahren ist vorgeschrieben, um die Ausbildung für den Mofaführerschein zu beginnen.

Das Mofa selbst darf mit 15 Jahren in Betrieb genommen werden.

Die Ausbildung setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen.

Dabei sind sechs Doppelstunden in der Theorie, unter anderem zu folgenden Themen, zu absolvieren:

  • Handhabung des Mofas
  • Bremsen
  • Wenden
  • Ausweichen

Sind diese Stunden absolviert, kann sich der Fahrschüler zur theoretischen Prüfung beim TÜV oder der DEKRA anmelden.

Die Theorieprüfung enthält 20 Fragen aus dem Fragenkatalog vom Bundesminsterium für Verkehr.

Eine praktische Fahrprüfung ist nicht vonnöten. Pflicht ist allerdings eine 90-minütige Fahrstunde in der Fahrschule.

Wird der Unterricht in einer Gruppe mit maximal vier Teilnehmern durchgeführt, erhöht sich die Fahrstunde auf 180 Minuten.

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