BKF Weiterbildung

BKF Weiterbildung

Jeder Bus- und/oder LKW-Fahrer, der seinen Führerschein der C-Klasse/D-Klasse gewerblich nutzt, unterliegt der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht. Diese sagt aus, dass man alle 5 Jahre eine entsprechende Weiterbildung besuchen muss.

Die vorgeschriebenen 35 Lehrgangsstunden können komplett am Stück oder verteilt auf 5 Schulungstage zu je 7 Stunden besucht werden. Da die Weiterbildung im 5-jährigen Turnus regelmäßig nachgewiesen werden muss, bietet sich eine Aufteilung in 5 Schulungstagen entsprechend an.

Wir bieten regelmäßige Lehrgänge zu jeweils 7 Stunden für die erforderlichen 5 Module an:

  • Kinematische Kette, Energie & Umwelt
  • Ladungssicherung (Güterverkehr)/Sicherheit der Fahrgäste (Personenverkehr)
  • Sozialvorschriften
  • Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität
  • Image & Marktordnung

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