Bus Klasse D

Klasse D1

Was darf ich fahren?

 

 

 

 

Voraussetzungen:

 

 

 

Befristung:

Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr

als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer

Gesamtlänge <8m

Mit Anhänger mit einem zG <750 kg

Mindestalter 21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in

Führerschein Klasse B

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven

Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und

augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Klasse D1E

Was darf ich fahren?




Voraussetzungen:



Befristung:



Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr

als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer

Gesamtlänge <8m

Mit Anhänger mit einem zG >750 kg

Mindestalter 21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in

Führerschein Klasse B

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven

Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und

augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Klasse D

Was darf ich fahren?

 

 

 

Voraussetzungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befristung:

Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr

als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Mit Anhänger mit einem zG <750 kg

Mindestalter 24 Jahre

23 Jahre nach  beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

20 Jahre bei Berufsausbildung (z.B. Berufskraftfahrer)

Führerschein Klasse B

Klasse D1

Klasse D wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven

Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und

augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Klasse DE

Was darf ich fahren?

 

 

 

Voraussetzungen:

 

 

 

 

 

 

Befristung:

Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr

als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Mit Anhänger mit einem zG >750 kg

Mindestalter 24 Jahre

23 Jahre nach  beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

20 Jahre bei Berufsausbildung (z.B. Berufskraftfahrer)

Führerschein Klasse B, Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden

Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven

Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und

augenärztlichem Gutachten) verlängert.

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