LKW Klasse C

Klasse C

Was darf ich fahren?

 

 

Voraussetzung:

 

 

Beinhaltet:

 

Befristung:

Nutzfahrzeuge >3,5 t mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)

Anhänger bis 750 kg

Mindestalter 21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in

Führerschein Klasse B

Klasse C1

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt: danach wird sie für jeweils weitere

5 Jahre nach Vorlage einer positiven

Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und

augenärztlichem Gutachten) verlängert

Klasse CE

Was darf ich fahren?

 

 

Voraussetzung:

 

 

Beinhaltet:

 

Befristung:

 
 

Lastzüge und Sattelzüge, d.h. die Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und

Anhängern >750 kf zG

Mindestalter 21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in

Klasse BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt: danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder

arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Klasse C1

Was darf ich fahren?

 

 

Voraussetzung:

Beinhaltet:

 

Befristung:

Nutzfahrzeuge >3,5 t bis 7,5 t mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)

Anhänger bis 750 kg

Mindestalter 18 Jahre

Klasse B

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt: danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs-

oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Klasse C1E

Was darf ich fahren?

 

 

 

 

 

 

Voraussetzung:

Beinhaltet:

 

 

 

Befristung:

Nutzfahrzeuge >3,5 t bis 7,5 t mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)

Anhänger bis 750 kg

Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr

als 750 kg

Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 12 t nicht übersteigen.

Mindestalter 18 Jahre

Klasse C1

Klassen BE, D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1)

Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt: danach wird sie für jeweils

weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder

arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Diese Verlängerung regelt die FeV §23, dort geht es um die Gültigkeitsdauer der

Fahrerlaubnis, unabhängig von der Schlüsselnummer 95.

HINWEIS:

Wer seinen Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, braucht seit dem

10.09.2009 die sogenannte Grundqualifikation und muß anschließend alle

5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Hier mehr darüber.

Diese Weiterbildung ist nach dem BKrfQG geregelt und bezieht sich auf die

Schlüsselzahl 95.

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