Kraftfahrzeuge, die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr
als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mit Anhänger mit einem zG >750 kg
Mindestalter 24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
20 Jahre bei Berufsausbildung (z.B. Berufskraftfahrer)
Führerschein Klasse B, Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils
weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven
Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und
augenärztlichem Gutachten) verlängert.