AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
B96
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
B196
125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen (Fahrerschulung)
B197
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (Schaltkompetenz)
BE
Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
C1
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
C1E
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg
C
Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
CE
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg
D1
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
D1E
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
D
Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)
DE
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg