Führerscheinklassen

Klasse A -Krafträder

AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A1

Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

A

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse B - PKW

B

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

BF17

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre

B96

Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen

B196

125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen (Fahrerschulung)

B197

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (Schaltkompetenz)

BE

Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Klasse C - LKW

C1

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

C1E

Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg

C

Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse

CE

Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg

Klasse D - Bus

D1

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)

D1E

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg

D

Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen)

DE

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg

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