Nutzfahrzeuge >3,5 t bis 7,5 t mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrer)
Anhänger bis 750 kg
Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 12 t nicht übersteigen.
Mindestalter 18 Jahre
Klasse C1
Klassen BE, D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1)
Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt: danach wird sie für jeweils
weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder
arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert
Diese Verlängerung regelt die FeV §23, dort geht es um die Gültigkeitsdauer der
Fahrerlaubnis, unabhängig von der Schlüsselnummer 95.