Klasse AM
Was darf ich fahren?
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Voraussetzung
Mindestens 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Voraussetzung:
Mindestens 16 Jahre
Beinhaltet:
AM
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Mindestens 18 Jahre
Klasse A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestens 24 Jahre bei DirekteinstiegMindestens 21 Jahre bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15kWMindestens 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2
AM, A1, A2
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