PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5 t
PKW + Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis maximal 750 kg
PKW + Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns maximal 3,5 t
beträgt, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen
(außer Fahrer)
Dreirädriges KFZ im Inland mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW,
jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre als ist
Mindestens 18 Jahre
Klassen AM + L