Umschreibung

Umschreibung

EU-Führerscheine
Hast du deine Fahrerlaubnis in einem EU-Land erworben, ist sie EU-weit gültig. Du kannst den Führerschein also auch in Deutschland nutzen, ohne ihn umschreiben zu lassen.

Nicht-EU-Führerscheine
Wie können ausländische Führerscheine umgeschrieben werden?
Wenn du deine Fahrerlaubnis allerdings im Ausland außerhalb der EU erworben hast, muss diese umgeschrieben werden, damit sie auch in Deutschland gültig ist. Du musst dann meistens sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut ablegen. Hierfür ist es notwendig, dich in einer Fahrschule anzumelden. Offiziell ist ein Besuch der Fahrschule zum Umschreiben nicht verpflichtend. Damit du die Prüfungen sicher bestehst, solltest du aber in deiner Fahrschule noch einmal an einigen Fahrstunden teilnehmen und auch dein Theoriewissen auffrischen.

Wer seinen Führerschein im Ausland außerhalb der EU gemacht hat, seinen festen Wohnsitz nun aber in Deutschland hat, muß den Führerschein nach spätestens 6 Monaten umschreiben lassen. Wer nach Ablauf  dieser Zeit noch mit einem ausländischen Führerschein fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Es gibt allerdings auch Einzelfälle, in denen du deinen ausländischen Führerschein nicht ummelden kannst:
Wenn du beispielsweise nur einen Lernführerschein gemacht hast oder das Mindestalter für einen Führerschein in Deutschland noch nicht erreicht hast, wird deine Fahrerlaubnis nicht anerkannt.
Auch wenn du deinen Führerschein im Ausland gemacht hast, obwohl dein Hauptwohnsitz eine deutsche Adresse war, kannst du ihn in Deutschland nicht umschreiben lassen.
Desweiteren gelten ausländische Führerscheine nicht, wenn für die jeweilige Person ein Fahrverbot vorliegt, der Führerschein abgelaufen ist oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung keine Fahrerlaubnis erworben werden durfte.

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